- Kein Kursrisiko bei Festgeldern
- Kein Währungsrisiko durch Anlage in Euro
- Fester Zinssatz für eine feste Laufzeit
- Schon ab 1.000 Euro Anlagesumme möglich
- Einlagensicherung in voller Höhe
- Keine erneute Depoteröffnung nötig: Festgeld und Fonds in einer Übersicht
Festgeld
Es gibt Situationen, in denen steht Kapital zur Verfügung - aber Sie und Ihr Anlageberater oder Ihre Anlageberaterin haben die Überlegung zur Geldanlage noch nicht abgeschlossen. Was passiert mit plötzlich verfügbarem Vermögen?
Geld gekonnt parken.
Kapital, das beispielsweise aus einer ausgezahlten Lebensversicherung oder plötzlichen Erbschaft verfügbar wird, können Sie als Festgeld parken. Direkt über die FFB, bei einer mit uns kooperierenden Anlagebank. Die einzigen Voraussetzungen: Sie müssen eine natürliche Person und volljährig sein, Steuerinländer in Deutschland sein sowie ein FondsdepotPlus bei der FFB haben. Wenn Sie schon ein FondsdepotPlus haben, können Sie Festgeld einfach online mittels TAN abschließen.
In der Depotübersicht Ihres FondsdepotPlus sehen Sie alle Anlagen auf einen Blick: Abwicklungskonto, Fondsbestände und auch Ihre Festgeldanlagen. Sie und Ihre Finanzberatenden behalten somit volle Transparenz über Ihr Gesamtvermögen.
So funktioniert's:
Wir arbeiten mit ausgewählten Anlagebanken zusammen. Diese Banken müssen in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum sein. So vermeiden wir Währungsrisiken. Die Bank hat keinen direkten Kontakt mit Ihnen. Nur die FFB (FIL Fondsbank GmbH) spricht mit Ihnen über Ihre Festgeldanlage.
Sie bekommen feste Zinsen – unabhängig vom Kapitalmarkt. Die Höhe hängt von der Laufzeit ab. Zinsen und Anlagebetrag werden am Ende der Laufzeit auf Ihr Abwicklungskonto überwiesen.
Der steuerliche Ertrag einer Kapitalanlage in Festgeld wird automatisch in die jährliche Steuerbescheinigung integriert. Ihr Freistellungsauftrag bei der FFB gilt auch für die Kapitalerträge Ihrer Festgeldanlagen.
Wichtig: Dieses Angebot gilt nur für volljährige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Häufige Fragen
Sie loggen sich in Ihr Depot ein und nutzen eine TAN zur Bestätigung. Oder Sie drucken den Auftrag aus und senden ihn unterschrieben an die FFB.
Hinweise:
- Das Geld muss vorher auf dem Abwicklungskonto sein.
- Es wird direkt nach dem Abschluss abgebucht.
- Beachten Sie die Fristen der jeweiligen Anlage.
- Ist das Kontingent voll, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden.
Die Mindest- und Höchstbeträge variieren je nach gewähltem Angebot – das heißt, abhängig von der jeweiligen Anlagebank und dem ausgewählten Produkt. Alle relevanten Details finden Sie im entsprechenden Produktinformationsblatt.
Nein, eine erneute Investition in dieselbe Tranche ist nicht möglich. Sie können das gewählte Festgeld-Angebot nur einmal abschließen. Wenn Sie weitere Beträge anlegen möchten, können Sie entweder ein anderes Angebot wählen oder ein zweites Depot eröffnen.
- „offen“: Anlage ist erfasst, aber noch nicht gestartet.
- „investiert“: Anlage läuft.
- „zurückgezahlt“: Anlage wurde mit Zinsen zurückgezahlt.
Am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag. Beides wird auf das Abwicklungskonto überwiesen
Ihr Geld steht am Tag des Laufzeitendes nicht sofort zur Verfügung, da es zuerst von der Anlagebank an uns zurücküberwiesen wird.
Anlagen bei europäischen Banken sind grundsätzlich nach EU-Vorschriften bis zu einem Betrag von 100.000 € abgesichert. Die Summe von 100.000 € gilt pro Anleger:in. Das heißt: Sollten Sie weitere Investitionen separat getätigt haben, so gilt die Gesamtsumme für die Berechnung der Einlagensicherung. Viele der Banken, die bei dieser Absicherung mitmachen, sind Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze ist hierbei um ein Vielfaches höher als die gesetzliche Einlagensicherung. Die Höhe der jeweiligen Sicherungsgrenze entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Produktinformationsblatt der Anlagebank.
Details stehen im jeweiligen Informationsblatt.
Ja, auf die Zinsen können Steuern anfallen. Die Rückzahlung Ihres Festgeldes erfolgt abzüglich der fälligen Steuern direkt auf Ihr Abwicklungskonto.
PIA1314 | 05.2026