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Meldewesen unter MiFID II

Mehr Transparenz in die internationalen Finanzmärkte bringen ist eines der Ziele der MiFID II-Richtlinie sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung (MiFIR) und der begleitenden Finanzmarktverordnung.

Seit dem 03.01.2018 müssen Banken deshalb Transaktionen mit börsengehandelten Wertpapiere ihrer Kunden detaillierter und umfangreicher als bisher melden. Diese Transaktionsmeldung erfolgt an die Finanzmarkt-aufsichtsbehörde. Teil dieser Meldung ist die Identifizierung juristischer Personen mit dem sogenannten Legal Entity Identifier; kurz LEI. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifikation über eine nationale Kundenkennung, in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit des Kunden. Dies ist der sogenannte CONCAT (Concatenated Code) für Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit Für andere Staatsangehörigkeiten sind andere nationale Kundenkennungen vorgegeben.

Seit dem 03.01.2018 besteht für alle Teilnehmer am Wertpapierhandel eine Identifikationspflicht. Wir sind deshalb verpflichtet, bei unseren Kunden zusätzlich zu den allgemeinen Stammdaten ein weiteres persönliches Identifikationskennzeichen zu speichern und bei meldepflichtigen Transaktionen zu melden.

Für Kunden mit deutscher oder österreichischer Staatsbürgerschaft generieren wir das entsprechende Identifikationskennzeichen (CONCAT) automatisch auf Basis der hinterlegten Kundendaten.

Für andere Staatsbürgerschaften, z.B. die Italienische, gilt: Es werden abweichende Identifikationskennzeichen genutzt. Diese können wir nicht ermitteln.

Diese nationale Kundenkennung ergibt sich in den meisten Fällen aus der Ausweisnummer, der Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer des Kunden. Das kann je nach Land unterschiedlich sein.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche nationale Kennung Sie angeben müssen. Für alle anderen in der Tabelle nicht aufgeführten Länder gilt die nationale Passnummer (No. Passport).

Land Bezeichnung der nationalen Kennung
Belgien Belgische nationale Nummer
(Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
Bulgarien Bulgarische persönliche Nummer
Dänemark Persönlicher Identitätscode
(10 alphanumerische Zeichen: DDMMYYXXXX)
Deutschland Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Estland Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
Finnland Persönlicher Identitätscode
Frankreich Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Griechenland 10-stelliger DSS Investor Share
Irland Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Island Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
Italien Steuernummer (Codice fiscale)
Kroatien Persönliche Identifikationsnummer
(OIB – Osobni identifikacijski broj)
Lettland Persönlicher Code (Personas kods)
Liechtenstein Nationale Passnummer
Litauen Persönlicher Code (Asmens kodas)
Luxemburg Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Malta Nationale Identifikationsnummer
Niederlande Nationale Passnummer
Norwegen 11-stellige persönliche ID (Foedselsnummer)
Österreich Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Polen Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
Portugal Steuernummer (Número de Identificação Fiscal)
Rumänien Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal)
Schweden Persönliche Kennnummer
Slowenien Persönliche Identifikationsnummer
(EMŠO: Enotna Matična Številka Občana)
Slowakei Persönliche Nummer (Rodné číslo)
Spanien Steueridentifikationsnummer
(Código de identificación fiscal)
Tschechische Republik Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo)
Ungarn Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Vereinigtes Königreich Nationale Versicherungsnummer
Zypern Nationale Passnummer

So stellen wir gemeinsam den Wertpapierhandel all unserer Kunden für die Zukunft sicher

  • Wir ermitteln die nationale Kundenkennung für Kunden mit deutscher oder österreichischer Staatsbürgerschaft auf Basis der vorliegenden Kundendaten.
  • Wir kontaktieren die Kunden (natürliche Personen) mit abweichender Staatsangehörigkeit.

Wichtiger Hinweis: Nennen Sie uns Ihre nationale Kundenkennung bzw. die Ihrer Kunden zur Identifizierung. Denn ohne diese Angabe muss die FFB zukünftig ggf. meldepflichtige Transaktionen ablehnen.